Verkaufs-, Lieferungs-, Zahlungs-, Bestellbedingungen
  1. Sämtliche Angebote sind, wenn nicht anders vereinbart, freibleibend.
     
  2. Verpflichtung zur Lieferung tritt erst nach erfolgter ordnungsgemäßer Bestätigung des Auftrages ein.
     
  3. Preise verstehen sich ab Werk unserer Lieferanten und jeweils nur für die angefragte Menge. Sie gelten freibleibend zum Tage der Lieferung. Die Berechnung erfolgt zu dem an diesem Tage geltenden Preis.
     
  4. Rechnungen sind , wenn nicht andres vereinbart, zahlbar innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug.
     
  5. Versand geschieht auf eigene Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ohne bestimmte Weisung wird derselbe nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit für billigste Versendung, bewirkt.
    Porto und Verpackung werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.
     
  6. Werbeanbringung: Bei gewünschten Werbeanbringungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% technisch bedingt und gelten als vereinbart.
     
  7. Lieferzeit: Alle Angaben sind nur annähernd und unverbindlich. Aus verspäteten Lieferungen erwächst den Bestellern weder das Recht vom Auftrag zurückzutreten, noch Anspruch auf Schadenersatz.
     
  8. Erfüllungsort für Lieferung an den Besteller und Zahlung durch den Besteller ist Herford.
     
  9. Reklamationen können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden.
     
  10. Verlängerter und erweiteter Eigentumsvorbehalt:
    Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen.
    Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
    Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware gemäß § 950 BGB im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Käufer für den Verkäufer. Die verarbeitete Ware dient zur Sicherung des Vorbehaltsverkäufers nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
    Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren z. Zt. der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Bedingungen.
    Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten, und zwar gleich ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung des Vorbehaltsverkäufers nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Für den Fall, dass die Verarbeitung vom Käufer zusammen mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Vereinbarung, verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die mit den anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist. Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß Punkt 4 auf den Verkäufer übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.
    Der Käufer ist zur Einziehung aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Der Verkäufer wird aber selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Kunde ihm die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
    Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers auf eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
    Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung alle Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht und die abgetretene Forderungen dem Käufer zustehen.
    Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit – nach seiner Wahl – freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 25% übersteigt, jedoch mit der Maßgabe, dass mit Ausnahme der Lieferungen im echten Kontokorrentverhältnis eine Freigabe nur für solche Lieferungen oder deren Ersatzwerte zu erfolgen hat, die selbst voll bezahlt sind.
     
  11. Bestellung: Unsere Bestellungen erfolgen schriftlich und haben nur in dieser Form Gültigkeit, Bedingungen des Lieferers, die mit unseren Einkaufbedingungen in Widerspruch stehen, gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.
     
  12. Lieferzeit: Kann ein Lieferer die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten, so hat er uns dies unter Angabe von Gründen unverzüglich mitzuteilen. Wir behalten uns für diesen Fall eine Verlängerung der Lieferfrist oder das Rücktrittsrecht vor. Ersatzansprüche erheben wir nur, wenn die Verzögerung der Lieferzeit auf sein Verschulden zurückzuführen ist und uns ein Schaden hieraus entstanden ist. In diesem Falle bedarf es keiner besonderen Nachfristsetzung. Durch Übernahme einer verspätet eingehenden Sendung ohne Vorbehalt begeben wir uns nicht dieser Rechte. Müssen Sendungen durch Verzug des Lieferers beschleunigt zugestellt werden, so gehen die dadurch entstandenen Mehrkosten zu Lasten des Lieferers.
     
  13. Erfüllungsort für die Lieferung durch unseren Lieferer ist die von uns angegebene Adresse, für die Zahlung Herford. Der Lieferer hat sein Einverständnis mit unseren Bestellbedingungen bei Einreichung des Angebotes bzw. sogleich bei Empfang unserer Bestellung zu bestätigen. Nichtbestätigung gilt als Anerkennung.
     
  14. Gerichtstand ist Herford.
     
  15. Alle Zusagen und Verabredungen, die mit einer der vorstehenden Bedingungen in Widerspruch stehen oder über sie hinausgehen, bedürfen, wenn sie gelten sollen, einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Eick Werbeartikel
Bernd Eick

Lilienthalstraße 18
32052Herford

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